Recht

Begleitetes Fahren (BF17)

Auch bekannt als: BF17 · Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht nach bestandener Prüfung das Fahren mit Klasse B beziehungsweise BE ab 17 Jahren. Bis 18 muss eine eingetragene Begleitperson mitfahren; eine 1.000-km-Pflicht vor der Prüfung besteht nicht.

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht das Fahren mit Klasse B beziehungsweise BE nach bestandener Prüfung ab 17 Jahren. Bis zum 18. Geburtstag gilt die Begleitauflage: Mindestens eine namentlich eingetragene Begleitperson muss mitfahren.

§ 48a FeV verlangt für die Begleitperson unter anderem ein Mindestalter von 30 Jahren, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Klasse-B- oder entsprechende Fahrerlaubnis und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister zum maßgeblichen Antragszeitpunkt. Eine Pflicht zu 1.000 Begleitkilometern vor der Prüfung sieht diese Regelung nicht vor; die Begleitphase folgt auf den Fahrerlaubniserwerb.

Die BASt-Veröffentlichung M 218 (2011) untersucht die Sicherheitswirksamkeit von BF17 im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens. Ihre Ergebnisse sind keine persönliche Sicherheitsgarantie.

RoadReview Family zeigt nach Einladung freigegebene, synchronisierte Ausbildungsfahrten und Audiomemos lesend an. Sie zeichnet keine privaten BF17-Begleitfahrten auf und erstellt keinen amtlichen Begleitkilometer-Nachweis.

Quellen

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