FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
Auch bekannt als: Fahrerlaubnisverordnung · Fahrerlaubnis-Verordnung
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt in Deutschland alles rund um den Erwerb, Erhalt und Entzug der Fahrerlaubnis — von Klasseneinteilung über Prüfungsablauf bis zu MPU und Probezeit.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) trat 2011 in Kraft und löste die alte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in diesem Bereich ab. Sie ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Fahrausbildung in Deutschland.
Wichtigste Abschnitte aus Sicht der Fahrschul-Praxis:
- § 6 — Einteilung der Fahrerlaubnisklassen,
- § 16 — Theoretische Prüfung,
- § 17 — Praktische Prüfung,
- § 48a — Begleitetes Fahren (BF17),
- Anlage 7 — Prüfungsanforderungen mit Bewertungs-Schema,
- §§ 11-14 — Eignung und MPU,
- § 2a StVG — Probezeit (eigentlich im Straßenverkehrsgesetz).
Die FeV wird regelmäßig novelliert; Änderungen werden in der Regel mit der jeweiligen Bundesgesetzblatt-Ausgabe verkündet. Fahrlehrer:innen sind verpflichtet, sich auf dem aktuellen Stand zu halten.
Quellen
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