Recht

FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)

Auch bekannt als: Fahrerlaubnisverordnung · Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt in Deutschland alles rund um den Erwerb, Erhalt und Entzug der Fahrerlaubnis — von Klasseneinteilung über Prüfungsablauf bis zu MPU und Probezeit.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) trat 2011 in Kraft und löste die alte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in diesem Bereich ab. Sie ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Fahrausbildung in Deutschland.

Wichtigste Abschnitte aus Sicht der Fahrschul-Praxis:

  • § 6 — Einteilung der Fahrerlaubnisklassen,
  • § 16 — Theoretische Prüfung,
  • § 17 — Praktische Prüfung,
  • § 48a — Begleitetes Fahren (BF17),
  • Anlage 7 — Prüfungsanforderungen mit Bewertungs-Schema,
  • §§ 11-14 — Eignung und MPU,
  • § 2a StVG — Probezeit (eigentlich im Straßenverkehrsgesetz).

Die FeV wird regelmäßig novelliert; Änderungen werden in der Regel mit der jeweiligen Bundesgesetzblatt-Ausgabe verkündet. Fahrlehrer:innen sind verpflichtet, sich auf dem aktuellen Stand zu halten.

Quellen

Aktualisiert am

Begriff fehlt? Sag Bescheid.

Der Glossar wächst mit den Fragen aus der Praxis. Wenn du einen Begriff vermisst, schreib uns kurz.