Praxis

Sonderfahrt

Auch bekannt als: Pflichtfahrt · besondere Ausbildungsfahrt

Sonderfahrten sind die zwölf gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrten in Klasse B: fünf Überland, vier Autobahn, drei bei Dämmerung oder Dunkelheit. Jede dauert 45 Minuten.

Die Sonderfahrten sind in der Anlage 3 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung geregelt. Für Klasse B sind zwölf Stunden Pflicht:

  • 5 Überlandfahrten auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen,
  • 4 Autobahn- oder Kraftfahrstraßen-Fahrten,
  • 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Jede Sonderfahrt dauert 45 Minuten und kostet in der Regel mehr als eine Standardstunde, weil längere Strecken und höhere Fahrzeiten anfallen. Sonderfahrten dürfen erst beginnen, wenn die Grundkompetenzen sicher beherrscht werden.

Die Reihenfolge ist nicht gesetzlich vorgeschrieben — viele Fahrschulen ziehen die Überlandfahrten vor, weil sich Routine und Streckenkenntnis dort schneller aufbauen.

Quellen

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