Wiederholungsprüfung
Auch bekannt als: Nachprüfung
Eine Wiederholungsprüfung ist die erneute Theorie- oder Praxisprüfung nach Nichtbestehen. Frühestens nach zwei Wochen Sperrfrist möglich, vor der Praxis-Wiederholung in der Regel mit Auflage von Übungsstunden.
Nach Nichtbestehen einer Theorie- oder Praxisprüfung gilt eine Sperrfrist von in der Regel zwei Wochen. Davor darf nicht erneut angetreten werden. Die genaue Frist setzt die Erlaubnis-Behörde, oft die untere Verwaltungsbehörde im Landratsamt oder Bezirksamt.
Vor einer Wiederholungs-Praxisprüfung verlangen die meisten Fahrschulen mindestens 5 zusätzliche Übungsstunden — manchmal mehr, je nach Tiefe der Schwächen aus der durchgefallenen Prüfung. Pflicht-Stunden sind das nicht, aber pädagogisch begründbar.
Mehrere aufeinanderfolgende Nichtbestehen-Versuche ziehen in einigen Fällen eine erneute MPU oder eine Aufforderung zur Eignungs-Begutachtung nach sich — abhängig von Fehler-Mustern und Anlass.
Quellen
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