Recht

E-Rechnung

Auch bekannt als: elektronische Rechnung · E-Invoice · E-Rechnungspflicht

Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung nach EN 16931, deren Daten maschinenlesbar sind — nicht bloß ein PDF-Bild. Seit dem 1.1.2025 gilt im deutschen B2B-Bereich eine Empfangs- und schrittweise Ausstellungspflicht.

Rechtlich ist eine E-Rechnung nach § 14 UStG nur dann eine E-Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und die Norm EN 16931 erfüllt. Ein einfaches PDF ohne strukturierten Datensatz gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung im Rechtssinn.

Der Zeitplan im deutschen B2B-Bereich:

  • Seit 1.1.2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab 2027/2028: gestaffelte Pflicht, E-Rechnungen auch auszustellen (nach Umsatzgrenzen).

Für Fahrschulen heißt das: Rechnungen an andere Unternehmen (etwa Firmenkunden, die Mitarbeitende ausbilden lassen) fallen unter die Pflicht; reine Rechnungen an Privatpersonen (B2C) bleiben als normales PDF zulässig.

RoadReview erzeugt E-Rechnungen im Format ZUGFeRD/Factur-X (Profil COMFORT nach EN 16931): ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML. So bleibt die Rechnung für Menschen lesbar und ist zugleich maschinell auswertbar.

Quellen

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