Nachtfahrt
Auch bekannt als: Dunkelheit-Sonderfahrt · Dämmerungsfahrt
Die Nachtfahrt ist eine der drei Sonderfahrt-Arten in Klasse B: Pflicht sind 3 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit. Trainiert werden Lichthupe, Fernlicht-Nutzung, Sehgewohnung und reduzierte Sicht.
Die Nachtfahrt — formell „Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit” — umfasst drei Pflicht-Stunden. Inhalte gemäß FahrschAusbO Anlage 3:
- Beleuchtungs-Routinen vor Fahrtantritt,
- Wechsel zwischen Abblend- und Fernlicht,
- Verhalten gegenüber entgegenkommendem Fernlicht,
- Geschwindigkeit bei reduzierter Sicht („Auf Sicht fahren”),
- Wahrnehmen von Fußgänger:innen und Radfahrenden ohne Eigenbeleuchtung.
Statistiken zeigen, dass Unfälle bei Dunkelheit überproportional schwer verlaufen — die Nachtfahrt ist deshalb mehr als Pflichtstunden-Erfüllung. Sie sensibilisiert für Sehfeld-Reduktion und Beleuchtungs-Verantwortung.
Im Sommer kann die Nachtfahrt erst spät am Abend begonnen werden, weil die Dämmerung formell erst zur Sonnenuntergangs-Zeit beginnt — das schränkt die Termin-Flexibilität ein.
Quellen
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