Überlandfahrt
Auch bekannt als: Überland-Sonderfahrt · Landstraßenfahrt
Die Überlandfahrt ist eine der drei Sonderfahrt-Arten in Klasse B: Pflicht sind 5 Stunden auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen. Schwerpunkt: höhere Geschwindigkeiten, Überholen, Kurven-Antizipation.
Die Überlandfahrt ist die häufigste Sonderfahrt-Art und bildet die Brücke zwischen Stadtverkehr und Autobahn. Pflicht-Inhalte aus der Anlage 3 FahrschAusbO:
- Fahrt auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften,
- Geschwindigkeiten zwischen 70 und 100 km/h,
- Überholmanöver bei Gegenverkehr und ohne,
- Kurven mit unbekanntem Krümmungs-Verlauf,
- Wechsel zwischen verschiedenen Straßentypen.
Die fünf Pflicht-Stunden lassen sich auf mehrere Termine verteilen. In der Praxis wird die Überlandfahrt oft als erste Sonderfahrt gefahren, weil sich Kompetenzen wie Sicherheitsabstand und Spurführung dort am natürlichsten aufbauen.
Quellen
Aktualisiert am