Praxis

Überlandfahrt

Auch bekannt als: Überland-Sonderfahrt · Landstraßenfahrt

Die Überlandfahrt ist eine der drei Sonderfahrt-Arten in Klasse B: Pflicht sind 5 Stunden auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen. Schwerpunkt: höhere Geschwindigkeiten, Überholen, Kurven-Antizipation.

Die Überlandfahrt ist die häufigste Sonderfahrt-Art und bildet die Brücke zwischen Stadtverkehr und Autobahn. Pflicht-Inhalte aus der Anlage 3 FahrschAusbO:

  • Fahrt auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften,
  • Geschwindigkeiten zwischen 70 und 100 km/h,
  • Überholmanöver bei Gegenverkehr und ohne,
  • Kurven mit unbekanntem Krümmungs-Verlauf,
  • Wechsel zwischen verschiedenen Straßentypen.

Die fünf Pflicht-Stunden lassen sich auf mehrere Termine verteilen. In der Praxis wird die Überlandfahrt oft als erste Sonderfahrt gefahren, weil sich Kompetenzen wie Sicherheitsabstand und Spurführung dort am natürlichsten aufbauen.

Quellen

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